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Dringlichkeitsantrag
wegen des akuten Personalmangels in den Kitas

Der Landrat wird aufgefordert, sich nachdrücklich für die Ausweitung der Kita-Berufeliste beim Landesjugendamt einzusetzen.

Weiterhin wird er aufgefordert, beim Anerkennungsverfahren durch das Landratsamt den Ermessensbereich so weit als möglich auszuschöpfen.

Viele Berufe und interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger können in der aktuellen Notsituation im Rahmen der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von Einzelfällen durch das Landratsamt helfen, die Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen zu unterstützen und weitere Abwanderungen aus dem Beruf einzudämmen. Zwei Punkte wären hierbei besonders zu beachten:

  • Anerkennung des B2-Abschlusses von ausländischen Fachkräften, wenn der mündliche Teil von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestanden ist und der komplette Abschluss innerhalb von 12 Monaten nachgeholt wird.
  • Anerkennung von inländischer pädagogischer Ausbildung für den Kita-Bereich, z. B. Grundschullehrerausbildung.

Die Qualität der Kinderbetreuung soll dabei aber nicht nennenswert beeinträchtigt werden.

 

Begründung:

Das Angebot an Kita-Plätzen im Landkreis ist wegen des akuten Personalmangels nicht ausreichend. Durch ggf. vorübergehende Anpassungen der Berufeliste kann dieser Mangel gelindert werden, ohne die Qualität der Kinderbetreuung nennenswert zu beeinträchtigen.